Schritt 1: Nothelferkurs
Der Erwerb zum Führerausweis startet als erstes mit dem Nothelferkurs. Beim Nothelferkurs lernst du eine Notfallsituation richtig einzuschätzen, weitere Schäden für Betroffene und Helfer zu verhindern und lebensrettende Sofortmassnahmen situationsgerecht einzusetzen.
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Schritt 2: Antragsformular für einen Lernfahrausweiss und Sehtest
Den Lernfahrausweis kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag beantragen. Ebenso ist der Sehtest für diesen Schritt obligatorisch. Den Sehtest kannst du bei einem Augenarzt resp. einer Augenärztin oder auch in einem Augenoptikgeschäft durchführen lassen. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann bei den Strassenverkehrsämtern der Kantone gestellt werden.
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Schritt 3: Theorie Prüfung
Nach bestandener, theoretischer Prüfung erhält man einen Lernfahrausweis. Dieser ist zwei Jahre lang gültig. Jetzt kannst du mit einer Begleitperson üben oder mit der Fahrschule starten. Die Begleitperson muss jedoch folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 3 Jahre in Besitz der Autoprüfung
- Begleitperson muss mind. 23 Jahre jung sein
- Begleitperson darf nicht in der Probezeit des Führerausweises sein
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Schritt 4 : VKU
Vor jeder praktischen Prüfung musst du einen 8-stündigen Verkehrskunde Unterricht (VKU) absolvieren. Ohne den absolvierten VKU darfst du nicht an die praktische Fahrprüfung.
Bei weiteren Fragen oder um eine Fahrstunde zu vereinbaren, stehe ich dir jederzeit zur Verfügung.
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